“Wo darf ich mit meiner Drohne noch fliegen?”
“Muss ich jetzt einen Drohnenführerschein machen?”
“Welche Drohne macht für mich gesetzlich Sinn?”
Das sind die typischen Fragen vieler Copterpiloten und Privatpersonen, die planen sich eine Drohne zu kaufen. Ich habe mich für Euch in die kommenden Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eingelesen und das wesentliche hier zusammen gefasst. Die Links zu den jeweiligen offiziellen Gesetzestexten und Seiten findet Ihr im Text verlinkt und unten noch einmal als Quellenverzeichnis.
Disclaimer: Ich bin kein Rechtsberater, daher ohne Gewähr.
Aktuell (Stand 12.06.2020) wurde die Verordnung vom 01.07.2020 auf den 01.01.2021 verschoben (wird gültig am 31.12.2020). Bis zu diesem Datum gilt weiterhin die Verordnung von 2017.
Die EASA (European Aviation Safety Agency) hat auf Ihrer Homepage zuletzt folgende Gesetzestexte veröffentlicht.
Mit in Kraft treten der neuen EU Drohnenverordnung werden Drohnen prinzipiell in 3 Hauptkategorien unterteilt:
OPEN
SPECIFIC
CERTIFIED
Generelle Nutzung, Freizeitnutzung, Modelflug, Fotografen
Inspektion,
Transport usw.
Lufttaxi, Paketlieferung über Personen hinweg.
Für uns ist die OPEN Hauptkategorie die wichtige und interessante. Den anderen Kategorien widme ich mich in diesem Beitrag nicht. Solltet Ihr dazu mehr wissen, müsstet Ihr Euch auf der Seite der EASA informieren.
Die Open Kategorie
Allgemein gilt die OPEN Kategorie bis maximal 25kg Gewicht der Drohne.
In dieser Kategorie sind nur Flüge in Sichtreichweite (visual line of sight VLOS) erlaubt
mit einer maximalen Flughöhe von 120m über dem Boden.
Hinzu gilt ein Zonensystem am Boden in Flugverbots- und Beschränkungszonen. Dafür nutzt man am besten die App der DFS oder die APP Maps2Fly. Diese geographischen Zonen werden von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selber definiert.
Als Drohnenpilot (UAS) muss man sich registrieren, wenn die Drohne mehr als 250g wiegt, oder wenn die Drohne weniger als 250g wiegt UND eine Kamera oder ein Mikrofon hat (“in der Lage ist persönliche Daten zu speichern.”). Außerdem Drohnen, die eine kinetische Energie von 80 Joules beim Aufprall erzeugen können. Dies betrifft dann wohl die Renndrohnen ( 80 Joule sind z.B. 250g und Geschwindigkeiten über 130 km/h).
Außerdem muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein, bzw. mindestens 12 Jahre bei Beaufsichtigung durch einen Volljährigen und die Drohne darf keine gefährlichen Güter transportieren.
Weiter Unterteilung der Open Kategorie
Um die weiteren Abgrenzungen zu verstehen, muss man in Flugmanöver (A) und Drohnenklassen (C) unterscheiden. Die Drohne ist von den Spezifikationen her in eine feste C-Klasse eingeteilt. Die A-Flugmanöver ändern sich je nach Einsatz und unterscheiden sich vor allem in der Flugnähe zu Unbeteiligten Menschen.
Flug über Personen bedingt erlaubt. Wird weiter unterteilt in C0 und C1
Gewicht der Drohne unter 250g, Flug in Sichtreichweite (VLOS) und nicht über Menschengruppen. Bis maximal 120m über Boden.
Gewicht der Drohne unter 900g und über 250g, Flug in Sichtreichweite (VLOS) und nicht über Menschenmengen. Bis maximal 120m über dem Boden. Nach Möglichkeit KEINE Unbeteiligten überfliegen. Wenn nötig zügige Überquerung von Unbeteiligten erlaubt.
darf in der Nähe unbeteiligter fliegen, aber nicht über ihnen. Gewicht unter 4Kg und über 900g. Flug in Sichtreichweite (VLOS) und nicht über Unbeteiligten. Bis maximal 120m über dem Boden. Zu Unbeteiligten sind 30m Seitenabstand einzuhalten, bzw. mindestens 5m wenn ein langsamer Flugmodus aktiviert ist.
darf nur entfernt von Unbeteiligten fliegen. Wird unterteilt in C3 und C4.
Gewicht unter 25Kg und über 4Kg. Kein Flug über Unbeteiligten. Bis maximal 120m über dem Boden. Mindestens 150m seitlicher Abstand zu Privatgebäuden, Stadien, Industrie etc.
wie C3. Hinzu kommt, dass der Flug nur in Gebieten erlaubt ist in denen der Pilot begründet davon ausgehen kann, dass sich keine Unbeteiligten in das Gebiet begeben.
Welches Training ist Vorraussetzung?
Der Pilot muss sich mit der Betriebsanleitung auseinandersetzen und den Inhalt verstehen.
Der Pilot muss sich mit der Betriebsanleitung auseinandersetzen und den Inhalt verstehen. Außerdem muss ein Onlinetraining und ein Onlinetest erfolgreich abgeschlossen werden.
zusätzlich zum Onlinetraining muss der Pilot ein eigenständiges Training in einer Safe Zone vollziehen, dieses bestätigen und einen schriftlichen Test bei einer anerkannten Drohnen-Schule abschließen.
Der Abschluss des Onlinetests und der Pilotenführerschein sind für 5 Jahre gültig.
Was muss ich als Pilot beim Flug erfüllen?
- Alle Zertifikate müssen beim Flug mit sich geführt werden
- Der Pilot muss sich vor dem Flug über die aktuellen lokalen Fluggebots- und -verbotszonen informieren.
- Die Drohne muss auf Flugtauglichkeit überprüft werden
- Der Flug unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist verboten.
Aktuell gilt diese Verordnung ab dem 01.01.2021 und hat eine Übergangsphase bis July 2022. Diese könnte aber wegen der verschobenen Einführung noch auf Dezember 2022 verschoben werden.
Welche Drohne macht für mich Sinn?
Ich habe Euch mal beispielhaft die Voraussetzungen für ein paar beliebte Drohnen zusammengefasst. Achtung, keine der hier genannten Drohnen besitzt bisher die Zertifizierung für Ihre jeweilige theoretische CE-Klasse. Diese könnte vom jeweiligen Hersteller nachgereicht werden.
Bis dahin gilt ab 500g ist der “Drohnenführerschein” verpflichtend.
Beachtet bitte auch, dass die Gewichtsangaben für eine Drohne ohne Zubehör gilt. Die EU definiert die Gewichtsgrenze inklusive eventuellem Zubehör. Wer also Zubehör wie Schutzvorrichtungen oder Nachtlicht benutzt, muss anders kategorisieren.
Die Drohne wiegt 570g und hat eine Kamera:
Fiele entsprechend in die Kategorie A2 C1.
- Sie muss registriert werden
- Der Pilot muss das Onlinetraining absolvieren und den Onlinetest abschließen.
- Der Überflug von Unbeteiligten sollte vermieden werden und, wenn nötig, zügig erfolgen.
Die Drohne wiegt unter 250g, hat aber eine Kamera:
Fiele entsprechend in die Kategorie A1 C0.
- Sie muss registriert werden (Kamera)
- Darf nicht über Menschengruppen geflogen werden
Die Drohne wiegt 904g und hat eine Kamera.
Sie fiele entsprechend in die Gruppe A2 C2.
- Sie muss registriert werden
- Der Pilot muss einen schriftlichen Test für den “Drohnenführerschein” bei einer anerkannten Schule absolvieren.
- 30m seitlicher Abstand zu Unbeteiligten. 5m bei langsamen Flugmodus.
Soweit meine Zusammenfassung des aktuellen Stands zur Drohnengesetzgebung der EU ab 2021. Es gibt bestimmt noch einige Fragen oder Unklarheiten, die wir gemeinsam prüfen und klären können. Hinterlasst mir gerne einen Kommentar und ich schreibe Euch eine Antwort. Ich freue mich auf Eure Frage oder Anmerkung.
Zu meiner Homepage geht es hier.
Update 13.08.2020:
Das Luftfahrt Bundesamt hat ein FAQ herausgebracht. Hier findet Ihr einige Antworten auf brennende Fragen zum Thema Drohnenführerschein und welche Drohne in welche Kategorie fällt. Hier der Link zur FAQ.
Quellenverzeichnis:
EASA Civil Drones: https://www.easa.europa.eu/domains/civil-drones-rpas
EASA Regulation PDF: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EU_UAS_Regulation_introduction_and_open-category.pdf
Regulation (EU) 2019 / 945: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2019/945/oj
Map2Fly: https://map2fly.flynex.de/
Deutsche Drohnenverordnung (2017): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Luftfahrt Bundesamt (2020):
[…] Wo darf ich mit meiner Drohne noch fliegen? Hier klicken […]
[…] EU Drohnenverordnung […]